Stand jetzt können alle Shows von GHOST durchgeführt werden.
Hygienekonzept
Für jede Veranstaltung und Spielstätte wurde ein Hygienekonzept erarbeitet, das von den örtlichen Behörden genehmigt wurde. Dieses beinhaltet auch Vorgehensweisen zu einer geordneten Ein- und Auslassphase, dem Einhalten eines Sicherheitsabstands und dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sofern vorgeschrieben. Wir stehen mit den Ämtern in ständigem Austausch, um flexibel auf die aktuelle Pandemielage reagieren zu können, wodurch es natürlich jederzeit zu Änderungen des Veranstaltungsablaufs kommen kann.
Nachverfolgbarkeit
Die Nachverfolgbarkeit eines potentiellen Infektionsgeschehens ist aufgrund des sitzplatzgenauen Kartenverkaufs gewährleistet und wir ergreifen selbstverständlich alle notwendigen Maßnahmen.
Informationen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (kurz: MNS) wird von jeder Spielstätte unterschiedlich gehandhabt. Die entsprechenden Verordnungen und Bestimmungen variieren je nach Stadt und richten sich auch nach der jeweiligen Pandemielage. Daher können wir hierzu Stand heute leider keine verlässliche Aussage tätigen.
Es kann - so unsere unverbindliche Einschätzung - in den meisten Fällen aber davon ausgegangen werden, dass eine Pflicht zum Tragen eines MNS BIS zum Platz bestehen wird. Am Platz und während der Show wird die Maske aber wahrscheinlich abgenommen werden dürfen, sofern dies die Pandemielage sowie die räumlichen und klimatischen Bedingungen der Spielstätte zulassen.
Informationen zur Vorlage eines negativen Corona-Tests oder einer Impfbestätigung
Stand heute ist die Vorlage eines negativen Corona-Tests oder eines Impfnachweis gegen das Corona-Virus bei der Einlasskontrolle nicht erforderlich. Die Hygienekonzepte für die Veranstaltungen, die im Herbst 2020 Indoor stattfinden durften, haben die Vorlage eines negativen Corona-Tests NICHT vorgesehen.